Aktuelles
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher meiner Internetseite
Ab dem 01.06.2024 wird Herr Rechtsanwalt Sascha Reimann hier in einer
Bürogemeinschaft arbeiten.
Damit wird unter dieser Büroanschrift das Angebot an Rechtsdienstleistungen erweitert.
In der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich zum 02.08.2024 bin ich im Urlaub.
Neuigkeiten aus meiner Kanzlei und aktuelle Urteile aus den von mir vertretenen Rechtsgebieten.
Vorsorgevollmacht und Einsicht in Patientenakten
Die in diesem Fall gestellte Frage war, ob ein Angehöriger Einsicht in Patientenakten eines verstorbenen Menschen erhalten kann, wenn er eine Vorsorgevollmacht erhalten hat. Grundsätzlich geben Vorsorgevollmachten in der Regel das Recht vermögensrechtliche und immaterielle (wie Schmerzensgeld) Ansprüche geltend zu machen.
Das OLG Karlsruhe hat nun entschieden, dass in einem solchen Fall allerdings der mutmaßliche oder tatsächliche Wille Vorrang hat. Es ist daher zu ermitteln, ob die/der Verstorbene wollte, dass seine Angehörigen Kenntnis von einer Behandlung erhalten, oder eben nicht. Ergibt sich danach, das der/die Verstorbene die Inhalte der Behandlungen gerade nicht weitergegeben haben wollte, ist das Einsichtsrecht ausgeschlossen.
(OLG Karlsruhe, Urteil v. 14.08.2019 – 7 U 238/18))
Arzthaftungsrecht
Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, ob einem Erben ein Schmerzensgeld des verstorbenen Vaters und Schadensersatz für die Aufwendungen in den letzten Lebensmonaten zusteht. Der Erbe hat vorgetragen, dass sein Vater so schwer erkrankt war, dass die Sondenernährung im letzten Lebensjahr medizinisch nicht
mehr geboten war und die Verlängerung des Lebens nur noch eine Qual gewesen sei.
Der BGH entschied, dass über die Fragen der Verantwortung und ob
tatsächlich die Sondenernährung medizinisch indiziert gewesen sei oder nicht, keine Rolle spielt, da das Leben niemals als Schaden angesehen werden könne und daher auch die Lebensverlängerung eben gerade keinen Schaden darstellen kann. Das Leben sei ein absolut erhaltenswürdiges und höchstrangiges Rechtsgut und
damit nicht als Schaden anzusehen.
(BGH Urteil vom 02.04.2019 – VI ZR 13/18)
Abstammung
Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es darum ging, ob auch zwei verheiratete Frauen gemeinsam als Eltern/Mütter in das
Geburtsregister eingetragen werden können.
Das Gericht verneinte dieses mit der Begründung, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich der Vater genannt sei und dadurch die tatsächliche Abstammung dokumentiert werden solle. Es sei keine Auslegung möglich, da der Gesetzgeber hier bewusst keine Änderung des Gesetzes vorgenommen habe. Somit sei hier der Gesetzgeber gefragt, damit dann in Zukunft auch zwei Frauen als Eltern eingetragen werden können.
(BGH Beschl. v. 10.10.2018, Az. XII ZB 231/18)
MIETRECHT
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun erneut entschieden, dass
Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden müssen, wenn eine Wohnung unrenoviert übergeben worden ist. Diese gilt auch dann, wenn der Mieter mit dem Vormieter eine Vereinbarung über die Renovierung der Wohnung getroffen hat.
Der BGH hat entschieden, dass eine solche Vereinbarung nicht im
Verhältnis Mieter-Vermieter gilt.
Die grundlegende Entscheidung, dass das Schönheitsreparaturen nur dann geschuldet sind, wenn die Wohnung vollständig renoviert übergeben worden ist, hat der BGH bereits im Jahre 2015 getroffen.
(BGH, 22.08.2018 Az. VIII ZR 277/16 und 18. März 2015 Az. VIII ZR 185/14)
Arzthaftungsfragen – Behandlungsunterlagen
Das Oberlandesgericht München hatte die Frage zu
beantworten, ob Behandlungsunterlagen, die einmal rechtmäßig erhalten wurden, weiterverwendet werden dürfen, obwohl der Patient später seine Einwilligung zurückgezogen hat.
Das Ergebnis ist eigentlich nicht wirklich überraschend: Sie
dürfen weiterverwendet werden, da sie ja rechtmäßig, d.h. mit Einwilligung erworben wurden. Allerdings gibt es im Einzelfall und Ausnahmsweise möglicherweise berechtigte Interessen des Patienten, die einer weiteren Verwertung der Daten entgegenstehen könnten.
Grundsätzlich muss man sich aber im Klaren sein, dass eine
Entbindung von der Schweigepflicht, jedenfalls für die Vergangenheit, nicht widerrufen werden kann und die daraus erhaltenen Daten verwertet werden können.
Es muss daher immer genau überlegt werden, ob man eine
entsprechende Erklärung abgibt.
(OLG München, Urteil v. 16.05.2013, 1 U 4156/12)
Mietrecht – Musizierende Nachbarn
In diesem Fall stellte sich den Gerichten die Frage, ob und wenn ja wie
lange in einer Mietwohnung Musik gemacht werden darf. Geklagt hatten Mieter eines Reihenhauses, die dem Trompete spielenden Nachbarn, dieses untersagen lassen wollten. Das Amtsgericht gab der
Klage statt. Das Landgericht wiederum entschied, dass der Musiker nur in seinem als Studio ausgebauten Dachboden zu gewissen Zeiten spielen dürfe.
Der Bundesgerichtshof befand dieses nicht angemessen, da musizieren Lebensfreude sei und diese Persönlichkeitsentfaltung nicht pauschal eingeschränkt werden dürfe. Allerdings müssen bei der Ausübung die Belange der Nachbarn und deren berechtigte Bedürfnisse nach Ruhe und Erholung berücksichtigt werden, so dass im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden sei. Als Richtwert wurden 2-3 Stunden täglich an Werktagen und 1-2 Stunden täglich an Sonn- und Feiertagen
angegeben.
Bei Unterricht müsse zwischen Anfängern und Fortgeschrittenen
differenziert werden, da die Übungen von Anfängern (aufgrund der vielen falschen Töne) anstrengender sei.
(BGH Urt. v. 26.10.2018, Az. V ZR 143/17)
Verkehrsrecht – Unfallregulierung
Es stellt sich gelegentlich die Frage, wie die Regulierung eines neuen
Autos erfolgt, dass bei einem Unfall einen Totalschaden erlitten hat. Die Rechtsprechung legt den Begriff des „Neuwagens“ sehr eng aus. In dem aktuellen Fall hatte der Eigentümer eines 6 Wochen alten PKW, mit einer Kilometerleistung von knapp 3300 km., die Erstattung auf der Basis eines Neufahrzeuges beansprucht und ist damit vor dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert. Das Gericht führte aus, dass ein solches Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen angesehen werden kann und verwies dazu auch auf den Markt von sehr jungen gebrauchten
PKW, die zum Teil deutlich günstiger sind, als Neuwagen.
Im Ergebnis wird daher eine Abrechnung auf Neuwagenbasis, wenn
überhaupt, nur dann möglich sein, wenn der Wagen weniger als 1 Monat alt ist und nicht mehr als 1000 km gefahren worden ist.
(OLG Hamm, Hinweisbeschluss v. 10.04.2018 – 9 U 5/18)
Verkehrsrecht
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte sich mit der Frage zu
beschäftigen, ob eine Haftung des Halters eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges möglich ist und wenn ja in welchem Umfang. Es bestätigte die bisherige Rechtsprechung, nachdem dann eine Mithaftung gegeben ist, wenn das verbotswidrig geparkte Fahrzeug den fließenden Verkehr behindert und zudem auch noch schlecht sichtbar abgestellt worden ist.
Eine Mithaftung von 25% wurde angesetzt, da das verbotswidrig geparkte Fahrzeug eine Erschwernis für den fließenden Verkehr dargestellt hat.
(OLG Frankfurt a.M. vom 15.03.2018, 16 U 212/17)
Rufen Sie uns an: 04103-919588