Rechtsgebiete unserer Kanzlei in Wedel

Ehe, Familie, Erbrecht

Ehe- & Familienrecht


Im Ehe- und Familienrecht vertreten wir Sie zunächst insbesondere in Unterhaltsrechtsangelegen­heiten. Das fängt an bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen oder Ehe­gattentrennungsunterhaltsansprüche, bzw. die Abwehr unberechtigter Geltendmachung von An­sprüchen der Gegenseite, über im Laufe der Trennung die Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfol­genvereinbarungen, insbesondere auch die Vermögensauseinandersetzung, um entsprechende ge­richtliche Streitigkeiten zu vermeiden, bis zur Scheidung und den damit  zusammenhängenden Fragen.


Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Fragen des Sorgerechts für die Kinder und Umgangsrechtsangelegenheiten.

Wenn nötig, werden wir Ihre berechtigten Ansprüche natürlich auch gerichtlich geltend machen.

Der Antragsteller bzw. Antragstellerin muss in einem Ehescheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein.

Erbrecht


Im Erbrecht vertreten wir Ihre Interessen als Alleinerbe, Miterbe, sowohl zur Durchsetzung, als auch zur Abwehr von Ansprüchen.

Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Interessen als
Pflichtteilsberechtigter, vom Auskunfts­verfahren über den Bestand des Nachlasses, als auch zur Durchsetzung des dann ermittelten
Pflichtteilsanspruchs.



Rufen Sie uns an: 04103-919588