Rechtsgebiete unserer Kanzlei in Wedel
Ehe, Familie, Erbrecht
Ehe- & Familienrecht
Im Ehe- und Familienrecht vertreten wir Sie zunächst insbesondere in Unterhaltsrechtsangelegenheiten. Das fängt an bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen oder Ehegattentrennungsunterhaltsansprüche, bzw. die Abwehr unberechtigter Geltendmachung von Ansprüchen der Gegenseite, über im Laufe der Trennung die Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, insbesondere auch die Vermögensauseinandersetzung, um entsprechende gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden, bis zur Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Fragen des Sorgerechts für die Kinder und Umgangsrechtsangelegenheiten.
Wenn nötig, werden wir Ihre berechtigten Ansprüche natürlich auch gerichtlich geltend machen.
Der Antragsteller bzw. Antragstellerin muss in einem Ehescheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein.
Erbrecht
Im Erbrecht vertreten wir Ihre Interessen als Alleinerbe, Miterbe, sowohl zur Durchsetzung, als auch zur Abwehr von Ansprüchen.
Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Interessen als
Pflichtteilsberechtigter, vom Auskunftsverfahren über den Bestand des Nachlasses, als auch zur Durchsetzung des dann ermittelten
Pflichtteilsanspruchs.
Rufen Sie uns an: 04103-919588